Neues Gesetz in Utah definiert Mehrmodus- und klassenfremde Elektrofahrräder

Ab dem 1. Mai 2024 tritt der Gesetzentwurf HB 85 des Staates Utah in Kraft und markiert einen bedeutenden Schritt in der Regulierung von Elektrofahrrädern. Das am 21. März in Kraft getretene Gesetz positioniert Utah als Vorreiter bei der Bewältigung der Komplexität bestimmter Elektrofahrzeuge. Der Gesetzentwurf führt klare Definitionen für Elektrofahrräder mit mehreren Modi und Elektrofahrzeuge außerhalb ihrer Klasse (OCEVs) ein und soll so Transparenz und Sicherheit in der Branche verbessern.
Erläuterungen zu Elektrofahrrädern mit mehreren Modi
Der Gesetzentwurf definiert Elektrofahrräder mit mehreren Modi als solche, die zwischen den drei etablierten Klassenmodi wechseln können. Während der Bicycle Leadership Conference 2024 diskutierte der Abgeordnete Jeff Stenquist aus Utah, ein Sponsor des Gesetzentwurfs, die Auswirkungen mit Matt Moore, dem politischen Berater von PeopleForBikes .
„Der Anstieg von Elektrofahrzeugen mit verschiedenen Betriebsmodi erforderte eine regulatorische Reaktion“, sagte Moore. „PeopleForBikes reagierte darauf, indem es sich für die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs 85 einsetzte.“
Von dieser Gesetzgebung profitieren sowohl die Fahrradindustrie als auch die Verbraucher, da sie multifunktionale Produkte definiert und kennzeichnet und gleichzeitig wahrheitsgetreue Werbestandards für OCEVs festlegt, die als „E-Bikes“ vermarktet werden. Verkäufer von nichtelektrischen Fahrrädern müssen Verbraucher nun klar darüber informieren, wenn ihre Produkte nicht den Standards für Elektrofahrräder entsprechen.
Neue Kennzeichnungsanforderungen
Die Kennzeichnung von Elektrofahrrädern ist mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Fahrräder mit mehreren Modi und Elektrounterstützung müssen entsprechend gekennzeichnet sein. Der Gesetzentwurf des Staates Utah, der diese als „programmierbare Fahrräder mit Elektrounterstützung“ bezeichnet, sieht Folgendes vor:
„Ein in Utah ansässiger Hersteller oder Verkäufer muss sicherstellen, dass ein programmierbares Elektrofahrrad mit einem auffälligen Etikett ausgestattet ist, das die Klasse(n) des Elektrofahrrads angibt, für das das programmierbare Elektrofahrrad geeignet ist.“
Diese Anforderung ist jedoch auf Hersteller und Verkäufer mit Sitz in Utah beschränkt. Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass die Kennzeichnung alle Klassen umfasst, für die das Fahrrad zugelassen ist, um sicherzustellen, dass die Verbraucher gut über das Produkt informiert sind, das sie kaufen.
OCEV-Definition und Werbestandards
Der Gesetzentwurf definiert außerdem OCEVs klar und schließt bestimmte Fahrzeuge von der Klassifizierung als Elektrofahrräder aus. Beispielsweise gilt ein Fahrzeug, das allein mit Motorkraft Geschwindigkeiten von über 32 km/h erreichen kann oder über eine Motorleistung von 750 Watt oder mehr verfügt, nicht als Elektrofahrrad.
Ab dem 1. Mai muss jeder Verkäufer eines solchen Fahrzeugs beim Verkauf und in allen Werbematerialien deutlich sichtbar den folgenden Hinweis angeben:
DIESES FAHRZEUG IST KEIN „ELEKTROFAHRRAD“ IM SINNE DES UTAH MOTOR VEHICLE CODE, SONDERN EIN KRAFTFAHRZEUGTYP UND UNTERLIEGT DEN GELTENDEN KRAFTFAHRZEUGGESETZEN, WENN ES AUF ÖFFENTLICHEN STRASSEN ODER ÖFFENTLICHEM GRUND BENUTZT WIRD. IHRE VERSICHERUNGSPOLICE BIETEN MÖGLICHERWEISE KEINEN SCHUTZ BEI UNFÄLLEN, DIE MIT DIESEM FAHRZEUG IN VERBINDUNG STEHEN. UM FESTZUSTELLEN, OB SCHUTZ VORLIEGT, WENDEN SIE SICH AN IHRE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT ODER IHREN VERTRETER.
Sicherstellung der Compliance
Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften, einschließlich der falschen Werbung für OCEVs als Elektrofahrräder, stellt eine irreführende Geschäftspraxis dar. Verstöße können nach dem Recht Utahs mit Klagen des Staates oder anderer Personen (Verbraucher, Unternehmen oder Organisationen) geahndet werden. Gerichte können Unterlassungsverfügungen gegen solche Praktiken erlassen, Schadensersatz zusprechen und Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen.
Abschluss
Das neue Gesetz in Utah setzt einen Präzedenzfall für andere Bundesstaaten bei der Regulierung der sich rasant entwickelnden E-Bike-Branche. Durch klare Definitionen und strenge Kennzeichnungs- und Werbevorschriften soll HB 85 die Sicherheit der Verbraucher und die Transparenz der Branche gewährleisten. Mit dem Wachstum der Branche werden solche Maßnahmen wahrscheinlich landesweit zum Standard und fördern einen sichereren und besser informierten Markt für Elektrofahrräder.